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Hohe Nachzahlungen für Eigenversorgungsanlagen für 2019 & 2020

Mit dem EEG 2021 gilt rückwirkend ab 2019, dass bei Nicht-Bestandsanlagen zwischen 1 und 10 MW nur für die ersten 3.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr die EEG-Umlage auf 40 % reduziert wird. Im Bereich von 3.501 bis 7.000 Vollbenutzungsstunden gilt dann eine EEG-Umlage in Höhe von 160 %. Damit gilt rückwirkend wieder die Regelung aus 2018. Gegebenenfalls können Anlagenbetreiber von der Übergangsregelung profitieren, womit sich die Nachzahlung zumindest reduziert.

Neben der zusätzlichen Belastung aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG) ab 2021 trifft die Betreiber von mittelgroßen KWK-Anlagen damit der zweite Kostenschock innerhalb kurzer Zeit. Daher muss bei KWK-Anlagen für den Eigenbedarf dringend geprüft werden, ob und wie sich diese noch wirtschaftlich betreiben lassen.

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