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EU-Kommission genehmigt EEG-Umlage-Reduzierung für Eigenversorgung ab 2018

Die EU-Kommission hat jetzt die Genehmigung der EEG-Umlage-Reduzierung für KWK-Anlagen ab dem Jahr 2018 veröffentlicht. Ende vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission der bisherigen Regelung, nach der KWK-Neuanlagen bei der Eigenversorgung nur eine reduzierte EEG-Umlage von 40 % zahlen müssen, die weitere Genehmigung versagt. Seitdem gab es langwierige Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission über die Neuregelung. In der Zwischenzeit bedeutete der Schwebezustand erhebliche Unsicherheit für die Betreiber der KWK-Anlagen.

Die Genehmigung der EU-Kommission basiert nun auf einem Gesetzesentwurf, der bisher noch nicht veröffentlicht wurde und auch dem Bundestag noch nicht offiziell zugegangen ist. Danach soll ab 2018 für Anlagen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 1 MW weiterhin ein reduzierter EEG-Umlage-Satz von 40 % gelten. Gleiches gilt für Anlagen mit mehr als 10 MW elektrischer Leistung. Bei den KWK-Anlagen zwischen 1 und 10 MW elektrischer Leistung sieht die EU-Kommission dagegen mit der bisherigen Regelung eine Überförderung der KWK-Anlagen. Daher soll für diese ab 2018 nur für die ersten 3.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr der reduzierte EEG-Umlage-Satz von 40 % gelten. Von der 3.501 bis zur 7.000 Vollbenutzungsstunde ist dann ein EEG-Umlage-Satz von 160 % fällig, darüber hinaus müssen 100 % der EEG-Umlage gezahlt werden. Somit würde sich für KWK-Anlagen zwischen 1 und 10 MW elektrischer Leistung bei der Eigenversorgung folgende EEG-Umlage-Belastung ergeben:

Übergangsregelung

Dabei soll es jedoch für KWK-Neuanlagen zwischen 1 und 10 MW elektrischer Leistung, die nach Meinung der EU-Kommission ihre Investition noch nicht wieder amortisieren konnten, eine Übergangsregelung geben. KWK-Neuanlagen, die bis zum 01. Januar 2018 in Betrieb gegangen sind, zahlen in 2018 ab der 3.501 Vollbenutzungsstunde „nur“ die volle EEG-Umlage. Diese Übergangsregelung wird in 2019 noch für Anlagen gelten, die zwischen dem 01. Januar 2016 und 31. Dezember 2017 in Betrieb gegangen sind. Im Jahr 2020 profitieren dann nur noch KWK-Neuanlagen mit Inbetriebnahme im Jahr 2017 davon. Aus der Übergangsregelung bei der Eigenversorgung würde folgende EEG-Umlage-Belastung resultieren:

Gesetzliche Umsetzung noch ausstehend

Wie bereits weiter oben geschrieben, basiert die Genehmigung der EU-Kommission auf einem Gesetzesentwurf, der dem Bundestag noch gar nicht vorgelegt wurde. Es muss daher abgewartet werden, ob es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu Änderungen kommt, die gegebenenfalls eine erneute Genehmigung der EU-Kommission bedürfen.

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