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Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen EEG-Umlage für 2017

Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 14. Oktober 2016 die EEG-Umlage 2017 veröffentlicht. Diese beträgt im kommenden Jahr 6,88 Cent pro Kilowattstunde und steigt damit gegenüber dem Jahr 2016 (6,354 Cent pro Kilowattstunde) um über 8 %. Die EEG-Umlage wird jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern anhand von Prognosen für die im kommenden Jahr zu zahlenden Vergütungen an EEG-Anlagenbetreiber, Börsenerlösen für den zu vermarktenden EEG-Strom und dem aktuellen Stand des EEG-Umlage-Kontos ermittelt. So gehen die Übertragungsnetzbetreiber in 2017 davon aus, dass insgesamt 187 Terawattstunden Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt werden. Nach Abzug der Verkaufserlöse an der Strombörse soll dann eine prognostizierte Deckungslücke von 24,4 Milliarden Euro verbleiben, die über die EEG-Umlage gedeckt werden muss.

Entwicklung EEG-Umlage 2017

Haben die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage 2017 absichtlich niedriger gehalten?

Laut den Angaben der Übertragungsnetzbetreiber würde sich aus der prognostizierten Deckungslücke eine EEG-Umlage von ca. 7,0 Cent pro Kilowattstunde ergeben. Nach Berücksichtigung des aktuellen Standes des EEG-Umlage-Kontos und der Liquiditätsreserve korrigiert sich der Wert dann leicht nach unten auf den festgelegten Wert von 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Dies ist allerdings nur der Fall, weil die Übertragungsnetzbetreiber nur eine Liquiditätsreserve von 6 % der prognostizierten Deckungslücke bei der Berechnung der EEG-Umlage 2017 berücksichtigt haben. Laut den gesetzlichen Vorgaben können aber bis zu 10 % berücksichtigt werden. Dieser höhere Wert wurde in den letzten Jahren auch verwendet. Warum diesmal ein niedrigerer Wert angesetzt wurde, obwohl das EEG-Umlage-Konto im letzten Jahr deutlich besser gefüllt war, macht daher stutzig. Wäre die Liquiditätsreserve wieder voll ausgenutzt worden, läge die EEG-Umlage 2017 bei knapp über 7,0 Cent pro Kilowattstunde. Daher stellt sich die Frage, ob aus politischen Gründen ein Sprung über die Marke von 7,0 Cent pro Kilowattstunde für die EEG-Umlage 2017 vermieden werden sollte. Ein Grund hierfür könnten die im kommenden Jahr anstehenden Bundestagswahlen sein.

Bis 2021 ist ein Anstieg der EEG-Umlage auf ca. 8,5 ct/kWh zu erwarten

Im Rahmen der Festlegung der EEG-Umlage veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber auch eine Prognose der mittelfristig erwarteten Strom-Erzeugung aus Erneuerbaren Energien und der erwarteten Kostenentwicklung. So ergeben die Prognosen eine Erzeugung von 224 Terawattstunden im Jahr 2021. Für diese Strommenge sollen Einspeisevergütungen und Direktvermarktungs-Prämien in Höhe von 29,1 Milliarden Euro fällig sein. Aus diesen Zahlen lässt sich eine Prognose für die EEG-Umlage im Jahr 2021 von ca. 8,5 Cent pro Kilowattstunde ableiten. Somit ergibt sich für die nächsten Jahre ein weiterer Anstieg der EEG-Umlage von ca. 35 % gegenüber dem aktuellen Niveau.

Offshore-Haftungsumlage ebenfalls veröffentlicht

Die Übertragungsnetzbetreiber haben ebenfalls die Offshore-Haftungsumlage 2017 veröffentlicht. Diese beträgt für Letztverbrauch an einer Abnahmestelle bis 1 Gigawattstunde pro Jahr -0,028 Cent pro Kilowattstunde. Der Wert ist negativ, da der Vortrag aus der Jahresabrechnung 2015 den für 2017 prognostizierten Bedarf übersteigt. Für den Letztverbrauch über 1 Gigawattstunde pro Jahr beträgt die Offshore-Haftungsumlage für die Letztverbraucherkategorie B‘ 0,038 Cent pro Kilowattstunde und für die Letztverbraucherkategorie C‘ 0,025 Cent pro Kilowattstunde. Die Kategorie B‘ profitiert dabei ebenfalls aus einer Erstattung für das Jahr 2015.

Die § 19 StromNEV-Umlage und die KWKG-Umlage sind dagegen noch nicht veröffentlicht worden. Bei der KWKG-Umlage hängt dies mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur (erneuten) Änderung des KWKG zusammen, durch die auch die Privilegierungen bei der KWKG-Umlage neugeregelt werden sollen und für viele Großverbraucher entfallen wird.

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