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Weitere Strom-Umlagen veröffentlicht

Die Übertragungsnetzbetreiber haben die weiteren Strom-Umlagen für das Jahr 2018 veröffentlicht.

KWK-Umlage

Die allgemeine KWK-Umlage wird im kommenden Jahr 0,345 Cent pro Kilowattstunde betragen. Sie reduziert sich dabei durch eine Erstattung aus der Jahresabrechnung 2016. Die bisher geltenden Letztverbraucherkategorien B und C sind durch die Änderung des KWKGs Ende 2016 entfallen. Seit diesem Jahr erfolgt die reguläre Reduzierung der KWK-Umlage nur noch für Unternehmen, die in der Besonderen Ausgleichsregelung nach § 64 EEG sind. Für diese reduziert sich die KWK-Umlage analog zu den entsprechenden Regeln für die EEG-Umlage. Allerdings können Letztverbraucher, die im Jahr 2016 die Letztverbraucherkategorien B und C in Anspruch nehmen konnten, im Jahr 2018 letztmalig noch von einer Übergangsbestimmung profitieren. Für diese Fälle wird die KWK-Umlage für Letztverbrauch über 1 Gigawattstunde je Abnahmestelle auf 0,16 bzw. 0,12 Cent pro Kilowattstunde reduziert.

§ 19 StromNEV-Umlage

Im Jahr 2018 beträgt die allgemeine § 19 StromNEV-Umlage 0,370 Cent pro Kilowattstunde . Für die Letztverbrauchergruppe B‘ wird der Letztverbrauch über 1 Gigawattstunde je Abnahmestelle auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Letztverbraucher der Gruppe C‘ können eine weitergehende Begrenzung auf 0,025 Cent pro Kilowattstunde erhalten.

Offshore-Haftungs-Umlage

Nach einem negativen Wert für das laufende Jahr wird die Offshore-Haftungs-Umlage nächstes Jahr 0,037 Cent pro Kilowattstunde betragen. Letztverbraucher der Kategorien B‘ und C‘ müssen eine reduzierte Umlage von 0,049 Cent pro Kilowattstunde bzw. 0,024 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

Abschaltbare Lasten-Umlage

Die Abschaltbare Lasten-Umlage beträgt einheitlich 0,011 Cent pro Kilowattstunde in 2018. Bei dieser Umlage gibt es keine Begrenzungen für Letztverbraucher mit hohem Stromverbrauch.

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