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Stromsteuerbefreiung für EEG-Anlagen soll entfallen

Die Bundesregierung beabsichtigt, im Zuge des geplanten Strommarktgesetzes, die mögliche Stromsteuerbefreiung für in EEG-Anlagen erzeugten Strom zu unterbinden. Bisher ist aus Erneuerbaren Energien gewonnener Strom von der Stromsteuer befreit, wenn er entweder aus einem Netz mit ausschließlich Strom aus Erneuerbaren Energien entnommen wird (§9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG) oder es sich um eine Stromerzeugunsganlage mit maximal zwei MW elektrischer Leistung handelt und der Strom im räumlichen Zusammenhang mit der Erzeugunsganlage verbraucht wird (§9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG). Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht nun vor, dass eine Förderung nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und eine Stromsteuerbefreiung gemäß den oben genannten Möglichkeiten sich gegenseitig ausschließen sollen. Dies soll sowohl im EEG wie auch im Stromsteuergesetz verankert werden. Begründet wird die Änderung damit, dass die EEG-Fördersätze auf eine ausreichende Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ausgelegt seien und eine zusätzliche Stromsteuerbefreiung eine Überförderung bedeuten würde.

Auch Alt-Anlagen betroffen

Nach dem jetzigen Stand des Gesetzesentwurfs sind nicht nur neue Anlagen von dem Wegfall der Stromsteuerbefreiung für EEG-Anlagen betroffen sondern auch alle bestehenden Anlagen. Dies bedeutet für die betroffenen EEG-Anlagen-Betreiber eine nachträgliche wirtschaftliche Verschlechterung ihrer Investition. Ursprünglich haben diese in der Regel neben der auf 20 Jahre festgeschriebenen EEG-Förderung auch die Stromsteuerbefreiung für ihre EEG-Anlage fest mit eingeplant, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorlagen. Zudem müssen die betroffenen Anlagen-Betreiber die betroffenen Strommengen zukünftig korrekt bei dem zuständigen Hauptzollamt anmelden, um nicht in den Verdacht der Steuerhinterziehung zu geraten.

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