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Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen Strom-Umlagen 2016

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben die Höhe der Strom-Umlagen 2016 veröffentlicht. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die jeweilige Höhe der Umlagen für das kommende Jahr zu ermitteln und diese jeweils im Oktober des vorherigen Jahres zu veröffentlichen. Dazu gehört neben der EEG-Umlage auch die KWK-Umlage, die § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Haftungs-Umlage und die AbschaltV-Umlage. Die Höhe der jeweiligen Umlage können Sie der folgenden Abbildung entnehmen: Umlagen Strom in 2016. Bei den meisten Strom-Umlagen ist es dabei zu Erhöhungen gegenüber dem laufenden Jahr gekommen.

Problem KWKG-Novelle

Durch das aktuell laufende Gesetzgebungsverfahren für die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopllungsgesestzes (KWKG) standen die Übertragungsnetzbetreiber vor dem Problem, dass sie die Höhe der KWK-Umlage für das Jahr 2016 veröffentlichen mussten, ohne den im kommenden Jahr gültigen Stand des Gesetzes zu kennen. Hier ist insbesondere relevant, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung eine Verdopplung des Fördervolumens auf 1,5 Milliarden Euro und eine Anhebung der Grenze für die Zahlung der vollen Umlage auf 1.000.000 kWh pro Jahr und Abnahmestelle vorsieht. Die Übertragungsnetzbetreiber haben daher eine Berechnung auf Basis des Gesetzesentwurfes erstellt und die sich ergebenden Werte veröffentlicht. Ergänzend haben sie die Werte veröffentlicht, die sich nach dem aktuellen Stand des KWKG ergeben.

 

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