Überspringen zu Hauptinhalt
+49 (2393) 39 29 699 mail@ewb-hillebrand.de

Nationaler Emissionshandel: Einführung ab 2021

Der Bundestag hat am 15. November 2019 das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beschlossen, mit dem ab dem Jahr 2021 ein nationaler Emissionshandel eingeführt wird. Mit dem neuen nationaler Emissionshandel sollen alle fossilen CO2-Emissionen in Deutschland bepreist werden, die nicht bereits über den EU-Emissionshandel (EU-ETS) erfasst werden. Dies betrifft neben den kleineren und mittleren Industrieunternehmen insbesondere die Sektoren Verkehr und Wärme.

Hintergrund

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Rahmen von internationalen Vereinbarungen (insbesondere auf Ebene der Europäischen Union) zu einer starke Reduzierung der CO2-Emissionen ihn Deutschland verpflichtet. Allerdings stagniert der Rückgang in den vergangenen Jahren und Deutschland wird sein Ziel für das Jahr 2020 deutlich verfehlen. Daher hat die Bundesregierung in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen auf dem Weg gebracht, durch die das Erreichen der Ziele für 2030 sichergestellt werden soll. Dabei ist eine der beiden zentralen Maßnahmen, neben dem Ausstieg aus der Kohle-Stromerzeugung, die Einführung eines CO2-Preises für alle fossilen CO2-Emissionen in Deutschland. Dabei war lange Zeit umstritten, ob dies auf Basis einer festen Preisvorgabe (z. B. durch eine Erhöhung der Energiesteuertarife) oder durch einen Marktmechanismus erfolgen soll (wie es beim EU-ETS der Fall ist). Letztlich haben sich die Verfechter eines Marktmechanismus durchgesetzt. Allerdings beginnt dieser in den Jahren 2021 bis 2025 durch feste Preisvorgaben und gibt für 2026 einen Preiskorridor vor. Somit wird es vor 2027 nicht zur Bildung eines freien Marktpreises kommen. Der Markt (im Sinne der Preisbildung für ein knappe Ware) entsteht ab 2026 dadurch, dass es nur eine begrenzte Anzahl von nationalen Emissionshandels-zertifikaten geben wird.
Grundsätzlich gibt es Überlegungen, den nationalen Emissionshandel in der längerfristigen Zukunft mit dem EU-ETS zu koppeln.

Abbildung geplante Preisentwicklung nationaler Emissionshandel

Kostensteigerung bei Brennstoffen

Grundsätzlich ist der jeweilige Lieferant der Brennstoffe für die Erfassung der Emissionen und den Erwerb der entsprechend benötigten nationalen Emissionshandelszertifikate verantwortlich. Somit treffen diesen zunächst die zusätzlichen Kosten. Dieser wird sie jedoch dann offen oder verdeckt an den Letztverbraucher weitergeben. Neben den eigentlichen Kosten für die nationalen Emissionshandelszertifikate dürfte dies auch für die Kosten des zusätzlichen administrativen Aufwandes gelten.

Die Kostensteigerung bei den einzelnen Brennstoffen fällt relativ unterschiedlich aus, da diese bei der Verbrennung unterschiedliche CO2-Emissionen verursachen. So wird die Kostensteigerung bei Kohle deutlich höher sein als bei Erdgas. Für ein Industrieunternehmen dürften sich die Erdgas-Kosten im Jahr 2025 um ca. ein Viertel gegenüber dem heutigen Preisniveau steigern. Ab 2026 kann der Aufschlag dann noch deutlich höher ausfallen.

Abbildung Voraussichtliche Kostensteigerung bei Brennstoffen durch nationalen Emissionshandel

Problem: Vermischung unterschiedlicher Sektoren

Problematisch an dem beschlossenen nationalen Emissionshandel ist, dass relativ unterschiedliche Sektoren (kleine und mittlere Unternehmen, Verkehr und Wärme) ohne Differenzierung in diesen einbezogen werden. So wird ein Aufschlag in 2025 inkl. Umsatzsteuer von 0,7 ct/kWh beim Erdgas bzw. 10 ct/l beim Heizöl nur recht langsam zu einem Umstieg bei der Wärmeerzeugung in Häusern führen. Mieter haben noch nicht einmal einen Einfluss auf die Art der Heizungsanlage sondern sind vom Vermieter abhängig. Dieser wiederum kann die Heizkosten an seine Mieter weiterreichen und hat daher keinen finanziellen Anreiz für eine Erneuerung der Heizungsanlage.
Ähnlich sieht es im Verkehrssektor aus, wo ein Aufschlag von ca. 10 ct/l bei Diesel/Benzin keinen großen Anreiz für einen Umstieg auf ein emissionsärmeres Fahrzeug bieten wird. Allein die aktuellen Preisschwankungen an den Tankstellen sind höher als der Aufschlag durch den nationalen Emissionshandel. Daher dürfte in den Jahren bis 2030 durch den nationalen Emissionshandel nur ein geringe Emissionsreduzierung in den Sektoren Verkehr und Wärme erfolgen.
Damit müssen die kleinen und mittleren Unternehmen dieses ausgleichen und deutlich höhere Emissionsreduzierungen generieren als ihr Sektor eigentlich stemmen müsste.

An den Anfang scrollen