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Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Deutliche Anhebung der Preise für Emissionszertifikate geplant

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) war Ende 2019 gerade in Kraft getreten, als auf politischer Ebene bereits die erste Änderung beschlossen wurde. Im Rahmen des Vermittlungsausschusses wurde im Rahmen eines umfangreichen Kompromisses beschlossen, die gesetzlich vorgegebenen Preise für die Emissionszertifikate deutlich zu erhöhen. Statt einem „sanften“ Einstiegspreis von 10 € pro Tonne CO2 im Jahr 2021 liegt im ersten Jahr der Preis bereits bei 25 €. Danach wir der Festpreis bis auf 55 € in 2025 steigen. Die erforderliche Anpassung des Gesetzes soll im Frühjahr 2020 erfolgen. Inzwischen gibt es hierzu auch einen ersten Referentenentwurf.

BEHG: geplante Preisentwicklung

Deutlich Kostensteigerung

Mit der Anhebung der Preise in den ersten Jahren des nationalen Emissionshandels wird damit einer der größten Kritikpunkte am BEHG von Seiten der Umweltschützer geändert. Für die vom BEHG Betroffenen, insbesondere die mittelständischen Unternehmen, erhöht sich damit der Kostendruck durch das BEHG noch einmal deutlich. So ergeben sich bei einem Erdgasverbrauch von 100 GWh Erdgas im kommenden Jahr Mehrkosten von ca. 500.000 €.

BEHG: voraussichtliche Kostensteigerung bei Brennstoffen

Absenkung der EEG-Umlage geplant

Im Gegenzug sollen die zusätzlichen Einnahmen aus dem BEHG für die Absenkung der EEG-Umlage eingesetzt werden. Fraglich ist jedoch, wie dies erfolgen soll, ohne die EEG-Umlage erneut in den Fokus des EU-Beihilferechts zu rücken. Zudem besteht die Gefahr, dass durch diese Maßnahme einige Unternehmen aus der Besonderen Ausgleichsregelung fallen könnten und dadurch sogar höhere Stromkosten verkraften müssten.

Konkrete Weitergabe der BEHG-Kosten noch unklar

Abzuwarten bleibt noch, wie die Lieferanten die Kosten aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz konkret an ihre Kunden weitergeben werden. Dies ist im BEHG nicht geregelt. Sicher ist aber, dass eine Weitergabe der hohen Kosten erfolgen wird.

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