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energiewirtschaftliche Beratung

Benjamin Hillebrand

Über mich

Die energiewirtschaftliche Beratung von großen Energieverbrauchern, wie Unternehmen des produzierenden Gewerbes und großen öffentlichen Einrichtungen, ist mein tägliches Geschäft. Dabei steht die ständige Optimierung der Energiekosten im Fokus. Um dies zu erreichen unterstütze und berate ich die Verantwortlichen für das Energiekosten-Budget bei den vielfältigen Optimierungsmöglichkeiten.

Tätigkeitsfelder

Zu meinen Tätigkeitsbereichen gehören zum Beispiel die Besondere Ausgleichsregelung gemäß § 63 ff EEG, Strompreiskompensation oder die Optimierung von Netzentgelten. Auch die energiewirtschaftliche Betrachtung von Energie-Versorgungskonzepten mit Kraft-Wärme-Kopplung ist Bestandteil meines Arbeitsgebietes.

Besondere Ausgleichsregelung

Bei der Besonderen Ausgleichsregelung gemäß § 63 ff EEG unterstütze ich die betroffenen Unternehmen bei der Beschaffung und Auswertung der erforderlichen Daten und Unterlagen. Anschließend erfolgt die Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer, um die benötigte Prüfbescheinigung zu erhalten. Abschließend fließt dann alles in die fristgerechte und korrekte Antragstellung ein.

Optimierung Netzentgelte

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es auch bei den Netzentgelte für den Strom- und Erdgasbezug Möglichkeiten zur Optimierung der Kosten. Hierzu muss die individuelle energiewirtschaftliche Situation des jeweiligen Netzkunden analysiert und bewertet werden. Wird dabei ein entsprechendes Potenzial aufgedeckt, erfolgt im nächsten Schritt in Abstimmung mit dem Kunden die Umsetzung.

Strompreiskompensation

Da die Stromerzeugung in Deutschland verpflichtend am Emissionshandel teilnehmen muss, werden die Strompreise hierdurch indirekt belastet. Um abwanderungsgefährdeten Branchen entsprechend zu entlasten, können diese einen Antrag auf Strompreiskompensation stellen. Dieser muss jedes Jahr pünktlich bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) mit den entsprechenden Unterlagen eingereicht werden.

Emissionshandel

Größere Anlagen zur Erzeugung von Strom bzw. Wärme sowie bestimmte Produktionsprozesse müssen zwingend am EU-Emissionshandel teilnehmen. Diese müssen jedes Jahr den Emissionsbericht nach § 5 TEHG bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen. Zudem muss im Rahmen der kostenlosen Zuteilung der Zuteilungsdatenbericht nach Art. 3 EU-AnpassungsVO übermittelt werden.

Nationaler Emissionshandel (BEHG)

Seit 2021 unterliegen in Verkehr gebrachte Brennstoffe dem nationalen Emissionshandel (BEHG). Daher müssen Inverkehrbringer ab 2022 einen Emissionsbericht nach § 7 BEHG einreichen. Unternehmen, die als abwanderungsgefährdet gelten (Carbon Leakage-gefährdet), können einen Kompensationsantrag nach der BECV bei der DEHSt stellen.

Projekte

Unterstützung der Peiner Träger GmbH
bei der Antragsstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung nach § 64 EEG
und zur Strompreiskompensation

Die Kosten für die Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbare Energien werden mittels der EEG-Umlage bundesweit auf die Stromverbraucher umgelegt. Aufgrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Höhe der Umlage ergibt hieraus für stromintensive Unternehmen eine hohe finanzielle Belastung. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Unternehmen mit der Besonderen Ausgleichsregelung gemäß § 63 ff EEG ihre Stromkosten deutlich reduzieren.

Die Peiner Träger GmbH ist ein deutsches Elektro-Stahlwerk und gehört zur Salzgitter-Gruppe. Namensgeber des Unternehmens ist der weltweit bekannte Peiner Träger, der dort Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelt wurde.

Der als Rohstoff eingekaufte Schrott wird in den beiden Elektro-Öfen zu Stahl verarbeitet und anschließend zu Vorformen vergossen. In den beiden Walzwerken Schwere Trägerstraße und Universalmittelträgerstraße werden diese dann zu Stahlträgern in den verschiedensten Formaten sowie Spundwänden gewalzt.

Für die Antragsstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung und zur Strompreiskompen­sation sind die benötigten energiewirtschaftlichen sowie buchhalterischen Daten und Unterlagen zusammenzustellen. Hierzu ist es erforderlich, die Nachweise bei den jeweils zuständigen Mitarbeitern in den Fachabteilungen zu beschaffen. Anschließend werden die Unterlagen einer Prüfung und Plausibilisierung unterzogen, wobei sie direkt für eine reibungs­lose Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer aufbereitet werden. Bei der folgenden Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer erfolgt eine umgehende Klärung der gegebenenfalls aufkommenden Fragen, um eine möglichst frühe Antragsstellung zu erreichen.

Nach Abschluss der Prüfung werden die Antragsdaten in das jeweilige elektronische Portal eingegeben. Abschließend wird zusammen mit den verantwort­lichen Mitarbeitern der ausgefüllte Antrag auf Vollständigkeit durch­gesehen, bevor dieser dann abgesendet wird.

Während der Bearbeitung liegt der Fokus stets auf einer optimierten Antragsstellung.

Unterstützung eines öffentlichen Rechenzentrums bei der Reduzierung der Netzentgelte

Große Stromverbraucher können mit ihrem Netzbetreiber eine Reduzierung der Stromnetzentgelte vereinbaren, falls bei ihnen eine besonders kontinuier­liche Netzauslastung gegeben ist (§ 19 Abs. S. 2 StromNEV). Dafür muss rechnerisch nachgewiesen werden, in wie weit durch das Stromabnahmeverhalten des Netznutzers das Stromnetz entlastet wird. Hierfür wurden für ein öffentliches Rechenzentrum mit einem Höchstleistungsrechner die erforderlichen Gespräche mit dem zuständigen Netzbetreiber geführt, entsprechende Vergleichsrechnungen erstellt und der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Netznutzer und dem Netzbetreiber beglei­tet.

Beratung einer öffentlichen Einrichtung bei der Optimierung der Fernwärmekosten

Eine öffentliche Einrichtung unterhält bundesweit über zwanzig verschiedene Standorte, die teilweise mit Fernwärme geheizt werden. Nach einem internen Benchmark der Fernwärmekosten an den verschiedenen Standorten erfolgte für mehrere Standorte eine Optimierung der Fernwärmekosten. Hierzu wurden Verhandlungen mit dem jeweiligen Fernwärmeversorger auf­genommen, um mit Hilfe von Anlegbarkeitsrechnungen und weiterer Argumenten eine Reduzierung der Fernwärmekosten zu erreichen.

Unterstützung eines Chemieherstellers bei der Antragstellung auf Strompreiskompensation

Mittlere und große Stromerzeugungsanlagen sind in den europäischen Emis­sionshandel einbezogen. Seit dem Jahr 2013 erfolgt für diese Anlagen keine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen mehr. Daher müssen die betroffenen Stromerzeuger die entsprechenden Emissionszertifikate zukau­fen, wodurch die Stromerzeugungskosten steigen und Stromverbraucher diese über höhere Strompreise bezahlen müssen. Um zu verhindern, dass besonders energieintensive Unternehmen durch die höheren Kosten zu sehr belastet werden und die Produktion daher in Länder außerhalb der Europäi­schen Union verlagert werden (Carbon Leakage), können diese Unternehmen einen Antrag auf Strompreiskompensation stellen. Der Chemiehersteller wird hier­bei von mir unterstützt. Dies umfasst die Zusammenstellung der benötigten Daten, das Erstellen der begleitenden Dokumente und das Ausfüllen des eigentlichen Antrags. Die Antragsunterlagen werden anschließend von einem Wirtschaftsprüfer auf ihre Korrektheit und ihre Konsistenz geprüft, bevor der Antrag an die Deutsche Emissionshandelsstelle zur Antragsbearbeitung ver­sandt wird.

Verhandlung eines Sondernetzentgeltes für ein Unternehmen der Lebensmittelindustrie

Die von einem Erdgasverbraucher zu zahlenden Netzentgelte sind, neben den Verbrauchs- und Leistungswerten, von dem jeweiligen Netzbetreiber abhängig, an dessen Netz das Unternehmen angeschlossen ist. Befindet sich in der Nähe ein zweites Netz, kann mit dem eigenen Netzbetreiber über eine Reduzierung der Netzentgelte verhandelt werden, indem über eine Vergleichsrechnung nachgewiesen wird, dass ein Anschluss an das alternative Netz wirtschaftlicher als der bisherige Netzanschluss ist. Für ein großes Unternehmen der Lebensmittelindustrie wurden die individuellen Gegebenheiten energiewirtschaftlich geprüft und anschließend eine Handlungsempfehlung erarbeitet. Zur Umsetzung des ermittelten Kostensenkungspotenzials wurden im Folgenden dann die erforderlichen Gespräche mit dem Netzbetreiber geführt.

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